Spendenbescheinigung

für eine Bitcoin-Spende?

„Wir haben ein etwas ungewöhnliches „Problem“. Ein Mitglied hat uns einen Anteil an einem Bitcoin gespendet, genauer gesagt einen Zehntel-Bitcoin. Der Wert am Tag der Spende lag bei 4.100 Euro. Allerdings schwankt der Kurs des Bitcoins sehr stark. Zwischenzeitlich war unser Anteil schon einmal 4.800 Euro wert, aber auch schon einmal nur 3.600 Euro. Können wir für diese Spende überhaupt eine Zuwendungsbestätigung ausstellen und, wenn ja, über welchen Betrag? Oder handelt es sich gar nicht um eine Geld-, sondern um eine Sachspende?“

Der Ehrenamtsfreibetrag ist zum 01.01.2021 auf 840 Euro pro Jahr angehoben worden.

ie Frage ist tatsächlich noch ungeklärt. Gehen Sie in diesem Fall aber von einer Geldspende aus. Zumindest für den Bereich der Umsatzsteuer hat der Fiskus bereits erklärt, dass er den Bitcoin als konventionelle Zahlungsmittel sieht, sofern er als solches eingesetzt wird (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 27.02.2018, Az. III C 3 ‒ S 7160-b/13/10001). Ob Sie eine Spendenbescheinigung ausstellen dürfen, hängt davon ab, wie Sie den Bitcoin im Verein verwenden. Wenn Sie ihn schnell und komplett in Euro tauschen und das Geld für den ideellen Bereich Ihres Vereins verwenden, können Sie eine solche Spendenbescheinigung ausstellen. Maßgeblich für Ihre Spendenbescheinigung ist der Wert am Tag der Zuwendung. Begründung: In der Sekunde, in der Ihnen ein Spender einen Bitcoin oder einen Anteil daran überträgt, verzichtet derjenige auf Geld, nämlich auf den Wert des Bitcoins bzw. des Bitcoin-Anteils zum Zeitpunkt der Übertragung. Der Wert lässt sich (auch rückwirkend) auf Portalen wie „www.finanzen.net“ leicht ermitteln. Drucken Sie den ermittelten Wert aus und nehmen Sie ihn zu den Steuerunterlagen des Vereins (Doppel der Zuwendungsbestätigung).

Achtung: Nicht spekulieren!

Wenn Sie den Bitcoin jedoch im Verein dann selber spekulativ verwenden und beispielsweise in kleinen Tranchen verkaufen, handeln Sie spekulativ. Hier können Sie dann keine Spendenbescheinigung ausstellen. Aus einem einfachen Grund: Der Handel mit Kryptowährungen gehört zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

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Quelle: Vereinswelt Link

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