Die unternehmensverbundene Stiftung
Das sind die Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis
Wenn Stiftungen einen besonderen Bezug zu einem Unternehmen aufweisen, spricht man von unternehmensverbundenen Stiftungen. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Vielzahl an Stiftungsformen, Gestaltungsmöglichkeiten, Chancen und Risiken.
roßer Gestaltungsspielraum für Regelungen
Egal, ob man eine rechtsfähige oder eine unselbstständige unternehmensverbundene Stiftung ins Leben ruft. Sie hat immer die große Gestaltungsfreiheit als Vorteil. Eine Stiftung kann hinsichtlich Zweck, Vermögen und innerer Struktur an die konkreten Bedürfnisse angepasst werden. Das bedeutet zugleich, dass es eine unternehmensverbundene Stiftung „von der Stange“ nicht gibt. Es bedarf immer einer sorgfältigen Gestaltung. Flexible und auf seine Wünsche angepasste Regelungen kann der Stifter dann an nahezu jeder Stelle der Stiftungssatzung und ihren Nebenordnungen (z. B. in Anlage- oder Förderrichtlinien oder einer Geschäftsordnung) schaffen.
Präambel: Motivation und Ziele des Stifters
Schon am Anfang der Stiftungssatzung ist Individualität des Stifters gefragt. Seine Motivation zur Errichtung einer unternehmensverbundenen Stiftung und seine Vision von der Arbeit dieser Stiftung sollte er in einer Präambel beschreiben, die den übrigen Satzungsregelungen vorangestellt ist. Die Regelungen können kurzgehalten sein, sollten einem Leser aber einen Einblick in die Überlegungen des Stifters bei Errichtung der Stiftung ermöglichen.
Aus einer sorgfältig gestalteten Präambel ergeben sich für die Stiftungsorgane wertvolle Hinweise auf den Stifterwillen und damit Anregungen und Leitlinien für die weitere Stiftungsarbeit. Das ist besonders dann eine große Hilfe und schafft Handlungssicherheit, wenn der Stifter verstorben ist oder aus sonstigen Gründen nicht mehr als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Von einer gut formulierten Präambel profitiert darüber hinaus der Stifter selbst, weil er seinen Stifterwillen auf diese Weise nachhaltig umsetzen kann.
Stiftungszweck
Unternehmensverbundene Stiftungen sind vielfältig. Ihre Zwecke sind es daher ebenfalls. Von der Förderung des Unternehmens und der dort tätigen Arbeitnehmer über die Versorgung des Stifters und seiner Familie bis hin zur Förderung sonstiger, regelmäßig gemeinnütziger Zwecke kann einem in der unternehmensverbundenen Stiftung nahezu jeder erdenkliche Stiftungszweck begegnen. Die Zwecke können eigen- oder gemeinnützig sein.
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Quelle: IWW Institut, Link
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