Fünf Phasen.
Ein Versprechen.
Diagnose vor Konzept. Konzept vor Vertrag. Konzept vor Umsetzung. Die SAWIMA-Methodik ist kein Marketing-Begriff — sondern eine dokumentierte Beratungsarchitektur.
Klärung.
Bevor wir analysieren — verstehen.
Die Klärungsphase ist kein allgemeines Erstgespräch, sondern eine strukturierte Mandats-Sondierung. Wir prüfen nicht nur, was der Interessent möchte, sondern ob das Anliegen eine tragfähige Struktur entwickeln kann — welche Personen oder Organe beteiligt sind, ob Entscheidungsfähigkeit besteht und ob SAWIMA der richtige Partner ist. Wir arbeiten nicht an Symptomen, wenn die Struktur ungeklärt bleibt.
- Qualifizierungs-Briefing
- Beteiligten-Map
- Mandats-Sondierung
Schriftliches Klärungs-Memo mit Anliegen, Beteiligten-Übersicht und Mandats-Empfehlung.
1–2 Wochen
- Qualifizierungs-Briefing
Strukturierter Bogen, der alle relevanten Daten erfasst: Personen und Familie, Rechtsform, Ausgangslage, Anlass, Wünsche und Ziele, Zeithorizont, vorhandene Unterlagen und gewünschtes Ergebnis. Vom Ist-Zustand über die Zielvorstellung bis zur konkreten Dienstleistungsanfrage.
- Beteiligten-Map
Visualisiert, wer am Vorhaben inhaltlich, fachlich, rechtlich, wirtschaftlich und emotional beteiligt ist — oder werden müsste. Eine der häufigsten Ursachen für gescheiterte Strukturarbeit ist die zu späte Einbindung relevanter Stakeholder.
- Mandats-Sondierung
Bewertet, ob das Anliegen zu SAWIMA passt — und wenn nicht, wo der bessere Anlaufpunkt liegt. Diese Sondierung ist nicht akquise-getrieben, sondern eine ehrliche Passungsprüfung in beide Richtungen.
Klärungs-Memo
Schriftliche Zusammenfassung der Sondierung mit Anliegen, Beteiligten-Übersicht und Mandats-Empfehlung. Bei Nicht-Passung mit Hinweis auf den geeigneteren Anlaufpunkt — auch ohne Folgemandat.
Wenn lediglich ein isoliertes Formular, ein schneller Mustersatzungstext oder eine taktische Einzelmaßnahme gesucht wird, ohne dass der Mandant bereit ist, die zugrundeliegende Struktur zu klären. Wir empfehlen dann andere Anlaufpunkte — und behalten uns die Empfehlung schriftlich.
1–2 Wochen — abhängig von Verfügbarkeit der Beteiligten und Komplexität der Ausgangslage.
Diagnose.
Bevor wir empfehlen — prüfen.
Die Diagnose ist der fachliche Kern der SAWIMA-Arbeit. Sie trennt Wunschbild, gelebte Praxis und rechtlich-organisatorische Wirklichkeit. Für jede Rechtsform nutzen wir ein eigenes Diagnose-Schema: bei Vereinen Satzungszweck, Organhandeln, Mitgliederversammlung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; bei Stiftungen Zweckbindung, Vermögensverwaltung, Aufsicht und Generationenfähigkeit; bei Genossenschaften Mitgliederförderung, Satzungslogik, Prüfungsfähigkeit und Verbandsanforderungen.
- Satzungs-Diagnose-Schema
- Struktur-Audit
- Reifegrad-Bewertung
- Beschlusslagen-Check
- Gemeinnützigkeits- und Zweckverwirklichungsprüfung
Diagnose-Bericht mit Befund, Einordnung, Risikostufen und priorisierten Handlungsfeldern. Kein Gutachten — ein entscheidungsfähiges Steuerungsdokument.
2–4 Wochen
Wir prüfen Satzung, Ordnungen, Beschlusslage, Mitglieder- oder Organstruktur, wirtschaftliche Aktivitäten, Gemeinnützigkeit, Aufsichtspflichten, Vermögensbindung und tatsächliche Handlungsfähigkeit — differenziert nach Rechtsform:
- Vereins-Schema
Schwerpunkt auf Satzungszweck, Organhandeln, Mitgliederversammlung, Vorstandskompetenz, Gemeinnützigkeit und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.
- Stiftungs-Schema
Schwerpunkt auf Zweckbindung, Organstruktur, Vermögensverwaltung, Aufsicht, Anlagerichtlinien und Generationenfähigkeit.
- Genossenschafts-Schema
Schwerpunkt auf Mitgliederförderung, Geschäftszweck, Satzungslogik, Prüfungsfähigkeit, Rollenverteilung, wirtschaftlicher Tragfähigkeit und Verbandsanforderungen.
- Satzungs-Diagnose-Schema
Strukturierte Analyse von Satzungstexten gegen Zweck, Praxis und Aufsichtsanforderungen.
- Struktur-Audit
Gesamtbild aus Organen, Beschlusslagen, wirtschaftlichen Aktivitäten und Verwaltungspraxis.
- Reifegrad-Bewertung
Rechtsformspezifischer Score auf einheitlicher Ampelskala — tragfähig, klärungsbedürftig, risikobehaftet, handlungsbedürftig. Die Kriterien unterscheiden sich je Rechtsform, die Stufenlogik bleibt einheitlich.
- Beschlusslagen-Check
Prüfung tatsächlicher Beschlüsse auf Übereinstimmung mit Satzung und Geschäftsordnung — und auf Lücken in der Beschlussordnung.
- Gemeinnützigkeits- und Zweckverwirklichungsprüfung
Bewertung der tatsächlichen Mittelverwendung gegen den satzungsgemäßen Zweck — und gegen die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts.
Diagnose-Bericht
Befund, Einordnung, Risikostufen und priorisierte Handlungsfelder. Kein Gutachten im klassischen Sinn — ein entscheidungsfähiges Steuerungsdokument für Vorstand, Geschäftsführung, Stiftungsrat, Aufsichtsrat oder Initiatorenkreis.
2–4 Wochen — abhängig von Umfang der Unterlagen und Anzahl der zu prüfenden Strukturebenen.
Konzept.
Bevor wir umsetzen — entwerfen.
Das Konzept ist der Übergang von der Analyse zur Strategieentscheidung. SAWIMA entwickelt keine abstrakten Empfehlungen, sondern einen umsetzbaren Strategieentwurf — rechtlich sauber, steuerlich anschlussfähig, organisatorisch realistisch und von den zuständigen Organen tragbar. Der Ablauf ist verbindlich: erst schriftlicher Konzeptentwurf, dann Lösungs-Workshop, anschließend finale Beschlussfassung.
- Ausgangsbefund & Zielstruktur
- Alternativenvergleich (wo sinnvoll)
- Satzungs- oder Strukturänderungen
- Steuerliche & organisatorische Auswirkungen
- Beschlussbedarf, Roadmap, Risiken, Quality-Gates
Konzeptpapier mit Umsetzungspfad und Beschlussvorlagen — verabschiedet im Lösungs-Workshop.
2–6 Wochen
Wir folgen einer verbindlichen Reihenfolge: Ohne schriftliche Vorstruktur entsteht im Workshop zu viel Interpretationsspielraum. Ohne Workshop fehlt die Akzeptanz der Beteiligten. Nur die Kombination aus Vorbereitung, Beteiligung und Beschluss macht ein Konzept tragfähig.
- Schritt 1 · Schriftlicher Konzeptentwurf
Vorab-Strukturierung durch SAWIMA — auf Basis der Diagnose, mit Alternativenvergleich und Vorab-Bewertung.
- Schritt 2 · Lösungs-Workshop
Gemeinsame Bearbeitung mit allen Beteiligten — Schärfung des Konzepts, Klärung offener Fragen, Akzeptanz schaffen.
- Schritt 3 · Finale Beschlussfassung
Beschlussvorlage in den zuständigen Organen — mit allen für die Beschlussfähigkeit nötigen Anlagen.
Jedes SAWIMA-Konzept enthält:
- Ausgangsbefund & Zielstruktur
Klare Differenz zwischen Ist und Soll, ohne diplomatisches Verschleifen.
- Alternativenvergleich
Wo sinnvoll: zwei bis drei Strukturalternativen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen — auch die nicht gewählte Option wird begründet.
- Satzungs- oder Strukturänderungen
Konkrete Texte, nicht Prinzipien.
- Steuerliche & organisatorische Auswirkungen
Klar benannt, mit Hinweis auf erforderliche Abstimmungen mit Steuerberater, Aufsicht oder Verband.
- Beschlussbedarf, Roadmap, Risiken, Quality-Gates
Welche Organe müssen wann beschließen? Welche Risiken sind erkennbar? Welche Punkte kontrollieren wir verbindlich vor dem nächsten Schritt?
Konzept-Papier
Vollständiger Strukturentwurf mit allen Pflichtbestandteilen, Beschlussvorlagen und definierten Quality-Gates. Im Lösungs-Workshop verabschiedet, schriftlich an alle Beteiligten dokumentiert.
2–6 Wochen — abhängig von Komplexität, Anzahl der Beteiligten und Frequenz der erforderlichen Abstimmungen.
Umsetzung.
Bevor wir uns zurückziehen — begleiten.
SAWIMA bleibt nicht beim Konzept stehen. Die Umsetzungsbegleitung sorgt dafür, dass ein beschlossener Strukturentwurf tatsächlich in Satzung, Organpraxis, Beschlüssen, Registerverfahren, Aufsichtskommunikation und laufender Verwaltung ankommt. Der Unterschied zur „Beratung von außen” liegt in der Steuerung: SAWIMA hält den roten Faden, koordiniert Fachbeteiligte, bereitet Entscheidungen vor — und sorgt dafür, dass das Projekt nicht zwischen Vorstand, Steuerberater, Anwalt, Register, Verband oder Aufsicht stecken bleibt.
- Umsetzungs-Cockpit
- Behörden- und Verbands-Begleitung
- Regelmäßige Reviews
Implementierte Strukturveränderung mit dokumentierter Übergabe und einem Cockpit, das alle Maßnahmen zentral führt.
3–12 Monate, je nach Vorhaben
- Umsetzungs-Cockpit
Das zentrale Steuerungsinstrument der Umsetzungsphase. Enthält Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Fristen, Beschlussstände, Unterlagen, Risiken, offene Entscheidungen und Eskalationspunkte. Kein Projektplan aus Selbstzweck — sondern das Dokument, an dem alle Beteiligten den Stand ablesen können.
- Behörden- und Verbands-Begleitung
Vorbereitung von Anträgen und Schriftverkehr mit Stiftungsbehörden, Registergerichten, Finanzämtern und Prüfungsverbänden. SAWIMA übernimmt nicht die Vertretung — wir strukturieren die Kommunikation, sodass Anwälte oder Steuerberater anschlussfähig arbeiten können.
- Regelmäßige Reviews
Termine in geeigneter Frequenz (typischerweise alle 2–4 Wochen) — mit allen Beteiligten oder im engeren Kernkreis. Klare Agenda, dokumentiertes Ergebnis.
Wir sind nicht der Anwalt, der die Eintragung beim Register vornimmt. Wir sind nicht der Steuerberater, der die Buchhaltung führt. Wir sind nicht die Geschäftsführung, die operative Entscheidungen trifft. Wir sind die strukturierende Instanz, die alle diese Beteiligten so koordiniert, dass das Vorhaben tatsächlich umgesetzt wird — auch wenn einzelne Beteiligte ausfallen oder bremsen.
Implementierte Strukturveränderung
Am Ende steht nicht ein Bericht, sondern ein Zustand: Die beschlossene Struktur ist in allen relevanten Dokumenten, Eintragungen und Organpraktiken angekommen — und durch das Umsetzungs-Cockpit dokumentiert.
3–12 Monate — die Bandbreite ist groß, weil sie von der Komplexität des Vorhabens abhängt: Eine Satzungsmodernisierung kann in drei Monaten umgesetzt sein, eine Stiftungserrichtung mit Vermögenseinbringung dauert oft zwölf.
Verstetigung.
Bevor wir gehen — sichern.
Verstetigung ist kein verlängertes Projektmandat, sondern ein eigenständiges Sparringsformat für etablierte Mandanten. Es sichert, dass die geschaffene Struktur nicht nur formal besteht, sondern dauerhaft geführt, geprüft und weiterentwickelt wird. Geeignet für Vorstände, Stiftungsräte und Geschäftsführungen, die regelmäßig Entscheidungen in komplexen Strukturen treffen — als methodische Strukturführung, Entscheidungsreflexion und Priorisierung. Kein Ersatz für laufende Geschäftsführung oder Einzelfall-Beratung.
- Sparring-Memo-Format
- Strukturierte Reviews
- Aufsichts-Briefings
Eigenständiges Kontingent- oder Jahresmandat — nicht Bestandteil eines abgeschlossenen Gründungsprojekts.
monatlich oder quartalsweise
- Sparring-Memo-Format
Strukturiertes Protokoll nach jedem Sparring-Termin — mit den im Gespräch geschärften Entscheidungspunkten, Risiken und nächsten Prüffragen. Damit bleibt der methodische rote Faden auch über lange Zeiträume erhalten.
- Strukturierte Reviews
Regelmäßige Termine im vereinbarten Rhythmus — mit definierter Agenda. Themen können vorab gesetzt oder anlassbezogen aufgenommen werden.
- Aufsichts-Briefings
Bei Bedarf: methodische Vorbereitung von Sitzungen mit Stiftungsräten, Aufsichtsorganen oder Verbänden — keine Vertretung, sondern strukturelle Vorbereitung.
Kontingent- oder Jahresmandat
Verstetigung wird als eigenes Mandat abgerechnet — nicht als Bestandteil eines abgeschlossenen Gründungsprojekts. Das ist eine bewusste Entscheidung: Sie schützt Mandanten davor, Verstetigung als Kostenfaktor zu sehen, der noch zum alten Projekt gehört. Sie schützt SAWIMA davor, dauerhaft im Schatten eines beendeten Mandats zu arbeiten.
Vorstände, Stiftungsräte, Aufsichtsgremien und Geschäftsführungen, die regelmäßig Entscheidungen in komplexen Strukturen treffen. Wer nur sporadisch Strukturfragen bearbeitet, fährt mit punktuellen Mandaten besser.
Monatlich oder quartalsweise — beides hat seine Logik. Monatlich für aktive Phasen mit hoher Entscheidungsdichte, quartalsweise für stabile Strukturen mit gelegentlichen Strukturfragen.
Was diese Methodik nicht ist.
Die SAWIMA-Methodik ist kein starres Korsett. Sie ist auch kein Beratungs-Framework, das nach Vorlage abgearbeitet wird. Sie ist die Struktur unserer Arbeit — eine, an der Mandanten ablesen können, wo sie stehen und was als Nächstes kommt.
Manche Mandate beginnen erst in Phase III, weil die Diagnose von einer anderen Beratung bereits geleistet wurde. Manche enden nach Phase III, weil der Mandant die Umsetzung selbst übernimmt. Manche überspringen Phase I, weil die Klärung im Sparringscall schon erfolgt ist. Diese Variationen sind nicht Ausnahmen — sie sind der Normalfall.
Was nicht variiert: die Diagnose vor dem Konzept. Wer das nicht respektiert, verkauft Konzepte, die nicht greifen. Das ist die einzige nicht verhandelbare Linie unserer Methodik.
Im Sparringscall erleben Sie diese Methodik in 60 Minuten.
Statt sie hier zu lesen — sie anwenden. Wir führen den ersten Schritt der Klärung gemeinsam durch: Ihr Anliegen, die Beteiligten, die Frage nach der Mandats-Passung. Mit Briefing-Bogen vorab und schriftlichem Ergebnisprotokoll.