Zum neuen Jahr
Sind alle Datenschutzmaßnahmen auf dem neuesten Stand?
Bestimmt geht es Ihnen wie mir und den meisten Datenschutzbeauftragten und Sie haben auch manchmal das Gefühl:
Der Gesetzgeber denkt sich alle paar Wochen etwas Neues aus!
Und dann erwischen Sie sich mit der Frage:
„Hat sich irgendjemand Gedanken dazu gemacht, wie ich das umsetzen soll?” “
Denn unser Arbeitsalltag ist schon hektisch genug, ohne dass wir jeden Monat unsere Datenschutzmaßnahmen aufgrund neuer Regelungen anpassen müssen.
Trotz allem üben Sie diese Funktion mit Leidenschaft aus, denn hinter jeder Datenerfassung steht ein Mensch, über den gerade persönliche Details erfasst und weiterverarbeitet werden … die bei laxem Umgang in falsche Hände geraten können.
Deshalb müssen wir trotz Zeitdruck immer auch rechtssicher arbeiten – gar nicht leicht die Balance zu finden.
atenschutzrechtliche Aspekte werden von Geschäftsführern und Vorständen häufig nur sehr schwach wahrgenommen – obwohl das Haftungsrisiko für die Unternehmen beträchtliche Auswirkungen haben kann…
Der Schaden durch Cyberangriffe für die deutsche Wirtschaft ist seit 2016 regelrecht explodiert. Ging man damals noch von einem jährlichen Schaden von 55 Milliarden € aus, liegt die Schadenssumme 5 Jahre später bei einem Rekordwert von 223 Milliarden € (Bitkom-Studie 2021).
Weil bei Datendiebstahl auch IMMER personenbezogene Daten in Gefahr sind, sind Datenschützer aus gutem Grund in Alarmbereitschaft.
Denn laut der Bitkom-Studie sind 9 von 10 deutschen Unternehmen bereits Opfer von Datenklau, Spionage oder Erpressungen geworden.
Die Deutsche Telekom verzeichnete im April 2020 31 Millionen Angriffe auf deutsche Unternehmen – mehr als 7x so viel wie 2017.
Besonders heikel ist dabei der „Faktor Mensch“, der eine große Sicherheitslücke darstellt. Denn durch Social Engineering werden Mitarbeiter so manipuliert, dass sie wichtige Daten oder Passwörter herausgeben.
Oft ist es so, das Sie das Thema Datenschutz neben ihrer normalen Arbeit mit erledigen müssen. Und darum wenig Zeit haben, sich andauernd mit dem Thema zu beschäftigen.
Geht es Ihnen auch so?
Lassen Sie sich hier ein paar Beispiele und Gedankenhinweise für Herausforderungen der Datensicherheit geben:
E-Mails ohne Datenschutz-Verletzung weiterleiten: Wann welche Daten in der Absender-E-Mail vorher unbedingt gelöscht werden müssen
Dateieigenschaften löschen: Wie sie die Ersteller-Informationen aus MS-Office Dokumenten einfach entfernen
Sie wollen die Verschlüsselung personenbezogener Daten mit einem Lieferanten abklären. Dabei stellt sich heraus: Er hat gar keinen Datenschutzbeauftragten… und scheint das Thema auf die leichte Schulter zu nehmen! Wie stellen Sie sicher, dass nicht Sie am Ende haften müssen?
Corona-Phishing und andere Tricks: Bewahren Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Schäden durch Betrugsmaschen
Impressum laut § 5 Telemediengesetz: Machen Sie Ihre Webseite abmahnsicher
Soziale Netzwerke des Datenschutz-Grauens: Erstellen Sie ein Infoblatt für die Mitarbeiter zum richtigen Verhalten im Netz.
Alte Festplatten 1x, 3x oder 6x überschreiben? Geht sicheres Löschen von Datenträgern – auch ohne Budget?
Betriebsrat verweigert Zusammenarbeit bei neuem IT-System? – was sind jetzt Ihre Optionen?
Zugangsberechtigungen bei Sharepoint und OneDrive: Legen Sie Berechtigungsstufen fest
Wie datenschutzkonform ist Microsoft Teams oder Zoom? – Sensibilisieren Sie jetzt unbedingt die Mitarbeiter
E-Mails in Outlook verschlüsseln: Wann es Sinn macht und wann es sogar nötig ist
Folgen Ihre Kollegen noch veralteten Regeln zum Passwort-Schutz? Das BSI empfiehlt aktuelle Herangehensweisen
TTDSG: Cookie-Regelungen sollten Sie beachten
Datenschutz und Homeoffice: Arbeiten Ihre Mitarbeiter auch von Zuhause sicher?
Ihr Unternehmen hat eine DSGVO-Abmahnung bekommen? – Wie gehen Sie vor?
Nur Bußgelder verteilen? Diese 3 anderen Rechte haben die Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 58 DSGVO
Großer Kompetenzcheck Datenschutzbeauftragter: Prüfen Sie Ihre Soft Skills wie Analysefähigkeit, Urteilsvermögen, Durchsetzungsvermögen, Konfliktfähigkeit, Ausdrucksvermögen, Gesprächsführung, Präsentationstechniken, Projektmanagement
Auftragsdatenverarbeitung: was Sie mit externen Dienstleistern (z. B. bei externer Gehaltsabrechnung durch einen Steuerberater) im Vertrag unbedingt regeln sollten. Schließen Sie spätere Probleme bei Übertragung, Verschlüsselung, Löschung und Verarbeitung der Daten aus
Aktuelle Gesetzeslage: Diese neuen technisch-organisatorischen Schutzmaßnahmen regelt das 2. DSAnpUG-EU
Nutzung von Fremdadressen: Unter welchen Bedingungen nach Art. 6 DSGVO dürfen Sie zu Werbezwecken Kunden anderer Unternehmen anschreiben?
Video-Überwachung von Verkaufsräumen: Von § 4 BDSG-neu werden nur öffentlich zugängliche Bereiche erfasst. Doch das sind, gerade wenn es um den Kundenbereich geht, mehr Flächen, als manche denken … Zudem dürfen Sie die Videodaten nicht beliebig lange speichern.
Einwilligung in den Erhalt von Werbung? – Unter welchen Voraussetzungen sie nach Art. 7 DSGVO überhaupt gültig ist … und vor Gericht Bestand hat.
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Quelle: VNR Verlag
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