Warum es so entscheidend darauf ankommt,

was Sie im Rechenschaftsbericht sagen

Fassen Sie den Rechenschaftsbericht nicht zu knapp. Denn die Entlastung erstreckt sich immer nur auf die Dinge, die der Mitgliederversammlung auch tatsächlich bekannt sind.

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arum es so entscheidend darauf ankommt, was Sie im Rechenschaftsbericht sagen

Zeit ist Geld. Und Geld haben die Leute derzeit nicht. Was läge da näher, als den kommenden Rechenschaftsbericht so kurz und knackig wie möglich zu fassen. Doch reicht es noch aus, wenn Sie nur Stichpunkte und die Highlights nennen?

Meine spontane Antwort:
Ob das der Mitgliederversammlung reicht, werden Sie spätestens an den Reaktionen der Mitglieder sehen …

Die etwas differenziertere Antwort:
Denken Sie an die Entlastung! Da die Mitgliederversammlung, wenn sie die Entlastung erteilt, auf alle Ersatzansprüche gegen die Vorstandsmitglieder verzichtet, kann die Mitgliederversammlung von Ihnen verlangen, dass Sie einen Rechenschaftsbericht über Ihre Tätigkeit seit dem letzten Entlastungsbeschluss abgeben. In Ihrem Rechenschaftsbericht müssen Sie die Mitgliederversammlung  über die wesentlichen Tätigkeiten des Vorstands, die wichtigsten Belange des Vereins und die finanzielle Situation des Vereins informieren.

Da die Entlastung sich auf alle der Mitgliederversammlung bekannten Tätigkeiten und Ansprüche erstreckt, ist es in Ihrem Interesse, im Rechenschaftsbericht auch kritische Punkte anzusprechen, die sich im Entlastungszeitraum zugetragen haben. Dies gilt insbesondere für Angelegenheiten, die zum Beispiel Ansprüche von Dritten gegen den Verein oder Ansprüche des Vereins gegen Dritte zur Folge haben könnten.

Beispiel:
Ihr Verein hat vor zwei Jahren in der Mitgliederversammlung den Neubau eines Vereinsheims beschlossen. Sie und Ihre Vorstandskolleginnen und -kollegen haben den Beschluss umgesetzt. Das Vereinsheim ist gebaut, allerdings hat ein Handwerker mangelhafte Leistungen abgeliefert. Wegen dieser Mängel haben Sie die Vergütung des Handwerkers gekürzt. Der Handwerker droht mit Klage.

Diesen Vorfall müssen Sie in Ihrem Rechenschaftsbericht erwähnen, um für Ihre Vorgehensweise entlastet zu werden. Denn das heißt: Wird Ihnen Entlastung erteilt, billigt die Mitgliederversammlung Ihre Vorgehensweise.

Meine Empfehlung deshalb:
Fassen Sie den Rechenschaftsbericht nicht zu knapp. Denn die Entlastung erstreckt sich immer nur auf die Dinge, die der Mitgliederversammlung auch tatsächlich bekannt sind.

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Quelle: VNR AG

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