Transparenzregister
Regierung plant Entlastungen für Vereine
Der Finanzausschuss hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes beschlossen. Das Gesetz ist Teil der europäischen und nationalen Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ziel ist, eine größere Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten zu schaffen. Erfreulich ist, dass das Gesetz auch Vereine in punkto Transparenzregister entlastet.
Hintergrund | Anlass für das Gesetz ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten. Das bisherige deutsche System des Auffangregisters wird künftig auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt. Alle Gesellschaften sind demnach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen.
PRAXISTIPP | Vereine werden durch das neue Gesetz in zweifacher Hinsicht entlastet; nämlich indem
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Weiterführende hinweise
- Entwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (BT-Drs. 19/28164→ Abruf-Nr. 221674
- Beitrag „Transparenzregister: Bundesanzeiger-Verlag versendet Gebührenbescheide“, VB 3/2021, Seite 2 → Abruf-Nr. 47152078
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Quelle: IWW Institut, Link