Investitionsabzugsbetrag

Ist der Kauf eines Anteils an einem Betrieb begünstigt?

Kann der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG auch für den Kauf eines Anteils an einer Personengesellschaft in Anspruch genommen werden? Oder sind nur Investitionen in „haptische“ Wirtschaftsgüter begünstigt? Mit diesen Fragen muss sich der BFH auseinandersetzen.

I

m konkreten Fall wollte ein Steuerzahler einen Mitunternehmeranteil an einer Gesellschaft kaufen, in deren Gesamthandsvermögen sich zwei Fotovoltaikanlagen auf angemieteten Dachflächen befanden. Dafür wollte er einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 48.000 Euro bilden. Dass dieser Vorgang unter § 7g EStG fiel, begründete er damit, dass er mit dem Erwerb des Anteils an der Gesellschaft die Fotovoltaikanlagen anteilig neu anschaffe. Finanzamt und FG Münster lehnten den Abzug des Investitionsabzugsbetrags als vorweggenommene Betriebsausgaben aber kategorisch ab. Beim Erwerb von ideellen Anteilen an Wirtschaftsgütern, die sich bereits im Gesamthandsvermögen befinden, liege keine Neuinvestition i. S. v. § 7g Abs. 1 EStG vor. Erforderlich sei, dass das begünstigte Wirtschaftsgut erstmals und zusätzlich in das Betriebsvermögen des Betriebs gelange (FG Münster, Urteil vom 26.03.2021, Az. 4 K 1018/19, Abruf-Nr. 222647).

PRAXISTIPP | Das FG hat die Revision zugelassen, der Steuerzahler hat sie eingelegt. Betroffene können sich auf den Musterprozess beim BFH mit dem Az. IV R 11/21 beziehen und das Ruhen ihres Verfahrens erreichen.

Weiterführender Hinweis

  • Beitrag „Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen: Verbesserungen gelten schon ab 2020“, SSP 1/2021, Seite 28 → Abruf-Nr. 47047134

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AUSGABE 07 / 2021 | SEITE 5 | ID 47467374

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